Datenschutz und AGB's Personalberatung

Datenschutzerklärung 
  
Wenn Sie sich auf elektronischem Weg für eine Stelle bei einer Gesellschaft der Securitas Gruppe Schweiz bewerben, stellen Sie uns persönliche Daten zur Verfügung.  
  
Die Securitas Gruppe behandelt Ihre Daten vertraulich. Die von Ihnen übermittelten Daten dienen ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und werden einzig den für den Rekrutierungsprozess verantwortlichen Mitarbeitenden und potenziellen Vorgesetzten zur Verfügung gestellt. Die Securitas Gruppe behält sich vor, Ihre Daten auch für andere geeignete Stellen bei der Securitas Gruppe entgegen zu nehmen und zu prüfen. Ihre Daten werden keinesfalls an Dritte ausserhalb der Securitas Gruppe weitergegeben. 
  
Zwölf Monate nach Abschluss des Rekrutierungsprozesses der Securitas Gruppe werden Ihre Daten gelöscht. Eine Mitteilung über die Löschung erfolgt nicht. 
  
Bei jedem Besuch unserer Webseiten wird standardmässig Ihre IP-Adresse, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, das Datum sowie die Dauer gespeichert. Die IP-Adresse gibt Aufschluss über Ihren Domainnamen, nicht aber über weitere persönliche Daten. 
  
Sie nehmen zur Kenntnis, dass Ihre Daten auf dem Server eines von der Securitas Gruppe beauftragten Portal-Dienstleisters in der Schweiz gespeichert werden. 
  
Interne Statistiken zu den eingegangenen Daten werden von den für den Rekrutierungsprozess verantwortlichen Mitarbeitenden in anonymisierter Form erstellt. 
  
Sowohl die Securitas Gruppe als auch der Portal-Dienstleister setzen technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ein, um Ihre Daten zu schützen. Bei der Datenübermittlung und –bearbeitung werden die allgemeinen Standards zur Datensicherheit gemäss dem aktuellen Stand der Technik berücksichtigt. 
  
Die Securitas Gruppe weist darauf hin, dass Sie auf unserem Bewerbungsportal möglicherweise nicht sämtliche Funktionen nutzen können, wenn Sie keine Cookies zulassen. Das Zulassen von Cookies können Sie durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software vornehmen. 
  
Durch Bestätigung der entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche erklären Sie Ihre Zustimmung zur Datenbearbeitung gemäss diesen Bestimmungen. Ihre Zustimmung wird protokolliert. 
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaften der Securitas Gruppe Schweiz für die Personalvermittlung an die Gesellschaften der Securitas Gruppe Schweiz 
 
1. Geltungsbereich 
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB") werden die generellen Bedingungen festgelegt, die bei der Vermittlung von Personal für die Securitas Gruppe durch Vermittler von Personal („Personalvermittler") zur Anwendung gelangen. 
 
Der Vertrag zwischen der Securitas Gruppe und dem Personalvermittler kommt nur durch Annahme dieser AGB durch den Personalvermittler zustande. Mit der Eingabe des Kandidatendossiers durch den Personalvermittler an die Securitas Gruppe anerkennt der Personalvermittler diese AGB vollumfänglich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Personalvermittlers sind ausdrücklich wegbedungen. 
 
Diese AGB gelten auch für die Personalvermittlung auf Mandatsbasis, sofern die betreffenden Verträge nicht ausdrücklich davon abweichen. 
 
Durch diese AGB geht die Securitas Gruppe keine Verpflichtung ein, tatsächlich auch Leistungen wie sie in diesen AGB beschrieben sind, von einem Personalvermittler zu beziehen und/oder Mandatsverträge mit dem Personalvermittler einzugehen. 
  
2. Betriebsbewilligung 
Der Personalvermittler bestätigt, die gesetzlichen Vorschriften betreffend Personalvermittlung einzuhalten und über die erforderlichen Bewilligungen für Personalvermittlung zu verfügen. Der Personalvermittler wird der Securitas Gruppe auf Verlangen Kopien der entsprechenden Bewilligungen vorlegen. Änderungen oder Entzug der notwendigen Bewilligung/en sind der Securitas Gruppe unter Beilage der entsprechenden Dokumente unverzüglich mitzuteilen. 
  
3. Leistungsumfang des Personalvermittlers 
Der Personalvermittler übernimmt für die Securitas Gruppe die Selektion und Rekrutierung von Führungs- und Fachpersonal für Dauerstellen auf Erfolgsbasis. Der Personalvermittler stellt sicher, dass der an die Securitas Gruppe vermittelte Kandidat für die zu besetzende Stelle geeignet ist. Der Personalvermittler ist verpflichtet den vorgeschlagenen Kandidaten, welchen er für eine Vakanz empfiehlt, in einem persönlichen Gespräch auf seine Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu prüfen, bevor er der Securitas Gruppe ein komplettes Dossier (Beschreibung des Kandidaten, Kopie des vom Kandidaten verfassten Lebenslaufs, alle Zeugnisse, Diplome und weitere für die Bewerbung wichtige Unterlagen) zur Verfügung stellt. 
 
Die Eingabe des Kandidatendossiers erfolgt ausschliesslich über das Bewerberportal der Gesellschaften. Anderweitig eingehende Dossiers werden nicht geprüft. Ansprechpartner für den Personalvermittler ist die im Inserat aufgeführte Kontaktperson der Abteilung Human Resources der jeweiligen Gesellschaft. Die Kontaktaufnahme des Personalvermittlers mit Linienvorgesetzten oder Mitarbeitenden ist nicht erwünscht und soll nur in Absprache mit der zuständigen Person der Abteilung Human Resources stattfinden. 
 
Der Personalvermittler ist nicht befugt, das Stelleninserat der Securitas Gruppe auf seiner Firmenhomepage zu veröffentlichen. 
 
Die Personalvermittlung erfolgt auf Erfolgsbasis und verleiht dem Personalvermittler kein exklusives Vermittlungsrecht. Der Securitas Gruppe steht es zu, in Bezug auf die betreffende Stelle selbständig tätig zu werden und andere Personalvermittler beizuziehen. 
 
Die Securitas Gruppe behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Falle von Verletzungen der vorliegenden Bedingungen, entschädigungslos und ohne weitere Begründung auf die Zusammenarbeit mit dem Personalvermittler zu verzichten. 
 
Die Securitas Gruppe ist bis zum Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen der Securitas Gruppe und dem durch den Personalvermittler für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidierenden jederzeit berechtigt ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurückzutreten. 
  
4. Vermittlungshonorar / Konditionen 
Unter Vorbehalt einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt die Zusammenarbeit zwischen der Securitas Gruppe und dem Personalvermittler ausschliesslich auf Erfolgsbasis. Erst mit Abschluss des Anstellungsvertrages zwischen der Securitas Gruppe und dem durch den Personalvermittler für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten, ist die Securitas Gruppe zur Bezahlung eines Vermittlungshonorars verpflichtet. Das Honorar errechnet sich als Prozentsatz des Bruttojahreslohnes, der zwischen der Securitas Gruppe und dem vom Personalvermittler platzierten Kandidaten im entsprechenden Anstellungsvertrag vereinbart wird. Nicht zum Bruttojahreslohn gehören einmalige Zahlungen, Prämien, Spesenvergütungen, geschäftliche Fahrzeuge, Schicht-/Pikettzulagen oder dergleichen. 
 
Das Vermittlungshonorar berechnet sich wie folgt:
 
Bruttojahreslohn Vermittlungshonoraransatz
bis CHF 80‘000 max. 13 % 
CHF 80‘001 bis CHF 100‘000 max. 15 % 
CHF 100‘001 bis CHF 115‘000 max. 18 % 
CHF 115'001 bis CHF 130'000 max. 20 %
CHF 130‘001 bis CHF 150‘000 max. 22 % 
> CHF 150'001  max. 24 % 









Die Honorarrechnung wird vom Personalvermittler im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem vermittelten Kandidaten und der Securitas Gruppe mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen erstellt. Das Vermittlungshonorar versteht sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
  
5. Ausschluss / Reduktion des Anspruchs auf Vermittlungshonorar 
Der Personalvermittler hat in den folgenden Fällen keinen Anspruch auf ein Vermittlungshonorar von Kandidatinnen oder Kandidaten (nachfolgend «Kandidierende» genannt): 
  • falls die Kandidierenden sich bereits vorgängig selbst bei der Securitas Gruppe beworben haben oder ein Dritter diesen an die Securitas Gruppe vermittelt hat. 
  • sich durch den Personalvermittler präsentierte Kandidierende selbständig oder über einen Dritten auf eine andere Funktion/Stelle bewerben. 
  • die Vermittlung von Kandidierenden erfolglos blieb und diese Kandidierenden für dieselbe Funktion nach mehr als sechs Monaten seit der erfolglosen Vermittlung (Zeitpunkt: Einreichung des Dossiers) einen Anstellungsvertrag mit der Securitas Gruppe abschliessen. 
  • der Personalvermittler zum Zeitpunkt der Einreichung des Dossiers über keine gültige Betriebsbewilligung verfügt bzw. verfügt hat. 
  • die Kandidierenden die gesetzlichen Kriterien / Vorgaben für die Ausübung der Funktion nicht erfüllt. 
  • die Kandidierenden nach Vertragsabschluss die Stelle nicht antreten oder diese vor Arbeitsbeginn kündigen bzw. wenn der Vertrag durch die Securitas Gruppe vor Arbeitsbeginn gekündigt wird.  
  • die Kandidierenden oder die Securitas Gruppe den Anstellungsvertrag nach Antritt der Stelle innert der vereinbarten Probezeit von 3 Monaten kündigen (ausgenommen Reorganisationen seitens der Securitas Gruppe) reduziert sich das Vermittlungshonorar des Personalvermittlers auf 25 %. 75 % des bereits ausbezahlten Honorars sind durch den Personalvermittler an die Securitas Gruppe zurückzuerstatten. 
 
Bereits ausbezahlte Honorare sind an die Securitas Gruppe zurückzuerstatten. 
 
  
6. Personalvermittlung auf Mandatsbasis 
Bei einem Suchauftrag auf Mandatsbasis werden die Leistungen sowie weitere Vereinbarungen zusätzlich zu diesen AGB schriftlich in einem separaten Mandatsvertrag festgehalten. Das Vermittlungshonorar wird als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz des Bruttojahreslohnes festgelegt. 
  
7. Geheimhaltungspflicht und Datenschutz 
Der Personalvermittler verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit bzw. in Erfüllung der Zusammenarbeit zugänglich gewordenen Unterlagen und Informationen von oder über die Securitas Gruppe jederzeit – auch nach Vertragsbeendigung – vertraulich zu behandeln und sie überdies nur zur Erreichung des Vertragszwecks und ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Securitas Gruppe keinesfalls für andere Zwecke zu verwenden. Insbesondere beim Weiterleiten an verbundene Unternehmen, bei der Veröffentlichung oder bei der Verwendung für eigene Zwecke ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Securitas Gruppe zwingend einzuholen. Der Personalvermittler wird insbesondere auch für eine absolute Geheimhaltung aller Daten und Geschäftsbeziehungen von gesellschaftlich verbundenen Unternehmen Sorge tragen. 
 
Jede Partei verpflichtet sich, bei der Bearbeitung der personenbezogenen Daten die Datenschutzgesetzgebung zu beachten und Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu treffen. 
  
8. Schlussbestimmungen 
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 
 
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personalvermittler und der Securitas Gruppe gilt ausschliesslich das schweizerische Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Personalvermittler und einer Gesellschaft der Securitas Gruppe ist Bern. 
 
  
Zollikofen, im Juni 2024